Arbeitsrecht - Rechtsanwalt

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Arbeitsrecht


Das Arbeitsrecht ist das Sonderrecht der unselbständigen Arbeitnehmer. Es beschränkt sich aber nicht allein auf die rechtliche Regelung der Beziehung zwischen Arbeitgeber und Arbeitnehmer, sondern erstreckt sich auch auf die Rechtsbeziehungen der Arbeitnehmer im gleichen Betrieb zueinander (Betriebsverfassungsrecht) sowie die Rechtsfolgen, die sich aus der Zugehörigkeit zu einer Gewerkschaft und zu einem Arbeitgeberverband ergeben (Tarifrecht). Es umfasst zudem zahlreiche Schutzvorschriften, z. Bsp. zu Ausbildung, Teilzeitarbeit, Befristung und Heimarbeit. Dabei hat sich das Arbeitsrecht als Teil des Privatrechts seit Ende des 19. Jahrhunderts kontinuierlich zu einem eigenständigen Sonderrechtsgebiet entwickelt. Seine Regelungen sind bis heute unsystematisch in diversen Gesetzen verstreut. Daneben enthält das Arbeitsrecht wie kaum ein anderes Rechtsgebiet eine Fülle ungeschriebener Rechtsgrundsätze und wird zudem noch durch die Rechtsprechung stark beeinflusst, die diverse Rechtsgrundsätze geschaffen hat. Schließlich wird das Arbeitsrecht auch immer stärker durch Europarechtliche Vorgaben beeinflusst, die zu Änderungen der Rechtsprechung der deutschen Arbeitsgerichte führen.


Ich bin seit 2002 Fachanwalt für Arbeitsrecht, wobei ich sowohl Arbeitgeber als auch Arbeitnehmer neben Betriebsräten und Geschäftsführern berate und vertrete. Mein Tätigkeitsfeld umfasst hierbei das gesamte Gebiet des Arbeitsrechts, also von der Bewerbung an bis zur Erteilung eines Arbeitszeugnisses nach Vertragsende. Hierbei berücksichtige ich stets Ihre persönliche Situation oder die Belange Ihres Betriebs, um die optimale Lösung und das beste Ergebnis für Sie zu finden. Dies kann in einem Fall in der konsequenten gerichtlichen Durchsetzung Ihrer rechtlichen Interessen bestehen, in einem anderen Fall aber auch das Aushandeln eines außergerichtlichen Vergleichs darstellen. Ein ganzheitlicher Beratungsansatz ist nach meiner Auffassung unerlässlich für die erfolgreiche Bearbeitung Ihres Mandats.


Im Arbeitsrecht gelten zum Teil sehr kurze Fristen. Daher bekommen Sie bei mir immer kurzfristig einen Termin. Im Erstgespräch werde ich Ihnen Ihre rechtlichen Möglichkeiten erläutern und mit Ihnen klären, welcher Weg für Sie der Beste ist. Mit Verhandlungsgeschick und Durchsetzungswillen lassen sich viele Konflikte auch ohne eine Gerichtsverhandlung klären.


Als Fachanwalt für Arbeitsrecht besuche ich jährlich diverse Fortbildungsveranstaltungen. Daneben habe ich selbst Schulungsveranstaltungen (z. Bsp. Fachvorträge vor Innungsversammlungen) abgehalten und zahlreiche Artikel in arbeitsrechtlichen Fachzeitschriften veröffentlicht.

 
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