Baurecht - Rechtsanwalt

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Baurecht


Das private Baurecht regelt die rechtlichen Beziehungen zwischen den privaten Baubeteiligten. Sein Schwerpunkt liegt auf dem Verhältnis zwischen demjenigen, der ein Bauwerk in Auftrag gibt (Auftraggeber) und den Beteiligten, welche das Bauwerk planen und ausführen (wie z. B. Bauunternehmer, Handwerker, Architekten und Ingenieure). Zum privaten Baurecht gehört aber auch das private Nachbarrecht.


Baurechtliche Fragen gelten aus zwei Gründen immer als besonders schwierig:


Zum einen werden gegen die Werklohnforderung fast immer Gewährleistungsansprüche geltend gemacht, die sich aus Baumängeln herleiten. Damit geht es um die Klärung von bautechnischen Fragen, so dass ein Sachverständiger hinzuzuziehen ist, dessen Gutachten gegebenfalls noch kritisch zu bewerten ist.


Der zweite Problemkreis liegt auf dem rechtlichen Gebiet. So wurde das Werksvertragsrecht nur unzureichend geregelt, so dass zahlreiche Lücken verblieben sind. Zusätzliche Schwierigkeiten ergeben sich noch daraus, dass der Bundesgerichtshof im Streben nach als gerecht empfundenen Ergebnissen kasuistisch geurteilt hat.


Ich bin seit 1996 auf dem Schwerpunkt privates Baurecht und den daran angrenzenden Gebieten in Leipzig tätig (Handwerksrecht, die Abwehr von Straf- und Bußgeldverfahren, Mietrecht und Arbeitsrecht). Hierbei vertrete ich Bauherren, Eigentümer, Bewohner, Baufirmen, Architekten, Ingenieure und die auf dem Bau Tätigen.


Ob Sie Bauherr sind oder einen Bauvertrag abschließen wollen. Ich beraten Sie vor Baubeginn und während der Baudurchführung, auch zur Beweissicherung. Bauunternehmen unterstütze ich bei der Abwehr unberechtigter Mängelansprüche sowie der Duchsetzung ihrer Forderungen.

 
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